Du hast 2025 nicht den vollen Betrag in die Säule 3a einbezahlt? Bis vor kurzem war diese Chance einfach weg. Seit 2025 gilt eine neue Regel: Verpasste Beiträge kannst du nachträglich einzahlen und von den Steuern abziehen. 2026 ist das erste Jahr, in dem das tatsächlich möglich ist. Hier erfährst du, wie es funktioniert und worauf du achten musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachzahlen kannst du nur Lücken, die ab 2025 entstanden sind.
- Zum ersten Mal möglich ist das im Jahr 2026, für eine Lücke aus 2025.
- Lücken kannst du bis zu zehn Jahre rückwirkend schliessen. Die Lücke aus 2025 also spätestens 2035.
- Den Einkauf kannst du im Jahr der Einzahlung von den Steuern abziehen.
Die Bedingungen
Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und den Informationen der Vorsorgeanbieter müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- AHV-pflichtiges Einkommen in beiden Jahren: Du musst sowohl im Jahr der Nachzahlung als auch im Lückenjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen gehabt haben.
- Laufendes Jahr zuerst voll einzahlen: Bevor du nachzahlen darfst, muss der ordentliche Maximalbetrag für das laufende Jahr vollständig einbezahlt sein. Für 2026 heisst das: mit Pensionskasse 7'258 Franken, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36'288 Franken.
- Noch kein Altersbezug: Wer bereits Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen hat, kann nicht mehr nachzahlen.
- Antrag bei deiner Bank oder Versicherung: Ein Einkauf läuft nicht automatisch. Du musst ihn bei deiner Vorsorgestiftung beantragen und die Voraussetzungen bestätigen. Eine Überweisung über den Maximalbetrag hinaus gilt nicht einfach als Nachzahlung.
Wie viel darfst du nachzahlen?
Die Nachzahlung ist auf den sogenannten «kleinen Beitrag» begrenzt, also den Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse. Massgebend ist der Betrag in dem Jahr, in dem du einzahlst. Das gilt laut BSV auch für Selbständige ohne Pensionskasse.
- Einkauf im Jahr 2026: maximal 7'258 Franken.
- Einkauf im Jahr 2027: Der Bundesrat hat die Beträge per 1. Januar 2027 erhöht. Der kleine Beitrag steigt auf 7'373 Franken, der grosse auf 36'864 Franken. Für Einkäufe im Jahr 2027 gilt damit voraussichtlich die Obergrenze von 7'373 Franken.
Wichtig: Holst du mehrere Lückenjahre gleichzeitig nach, darf der Gesamtbetrag den kleinen Beitrag des Einzahlungsjahres nicht übersteigen. Und pro Lückenjahr ist nur eine einzige Nachzahlung erlaubt. Zahlst du für 2025 zum Beispiel nur einen Teil nach, ist dieses Jahr damit abgeschlossen.
Ein Beispiel
Angenommen, du bist angestellt, hast eine Pensionskasse und hast 2025 nur 4'000 Franken in die Säule 3a einbezahlt. Deine Lücke beträgt 3'258 Franken. Im Jahr 2026 zahlst du zuerst den vollen Beitrag von 7'258 Franken ein. Danach kannst du mit einem Antrag die 3'258 Franken für 2025 nachzahlen. Beide Beträge zusammen ziehst du in der Steuererklärung 2026 ab.
Für wen lohnt sich das?
Eine Nachzahlung ist vor allem interessant, wenn du in einem Jahr knapp bei Kasse warst und jetzt mehr Spielraum hast. Oder wenn dein Einkommen gestiegen ist und der Steuerabzug heute mehr bringt. Ob es sich lohnt, hängt von deinem Grenzsteuersatz, deiner Liquidität und deinen übrigen Vorsorgeplänen ab, etwa einem Pensionskasseneinkauf.
Achtung Termin
Damit eine Einzahlung im Steuerjahr 2026 zählt, muss sie bis 31. Dezember 2026 auf dem 3a-Konto verbucht sein. Bei einer Nachzahlung kommt der Antrag dazu. Viele Anbieter brauchen dafür etwas Vorlauf. Kläre deshalb frühzeitig ab, bis wann deine Bank oder Versicherung den Antrag braucht.
Fazit
Die neue Nachzahlungsmöglichkeit ist eine echte Chance, verpasste 3a-Jahre doch noch steuerlich zu nutzen. Die Regeln sind aber streng: erst das laufende Jahr voll einzahlen, dann per Antrag nachzahlen, pro Lückenjahr nur einmal.
Du bist unsicher, ob und wie viel du nachzahlen solltest? Melde dich für ein kostenloses Erstgespräch bei ihrsteuerberater.ch. Wir rechnen es gerne mit dir durch.
