Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen Aufträge an das Steuerbüro Norbert Teschner, Innere Kanalstrasse 64, 5013 Niedergösgen. www.ihrsteuerberater.ch
Die Einbeziehung dieser AGB setzt voraus, dass sie dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und als Vertragsgrundlage vereinbart werden. Datenschutzinformationen dienen der Information über die Datenbearbeitung und sind keine pauschale Einwilligung.
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für die Dienstleistungen des Steuerbüros Norbert Teschner, soweit sie in den jeweiligen Auftrag einbezogen wurden. Die individuelle Auftrags- und Honorarvereinbarung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage. Auftrag, Umfang und Honorar können in einer Checkliste oder in nachvollziehbarer, dem Kunden zuordenbarer Korrespondenz vereinbart und dokumentiert werden; eine separate Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich. Die blosse Übermittlung von Unterlagen legt nicht in jedem Fall bereits einen bestimmten Leistungsumfang und Preis fest. Individuell vereinbarte abweichende Regelungen gehen diesen AGB vor.
2. Grundlagen der Geschäftsbeziehungen
Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und vom Steuerberater auszuführenden Tätigkeiten. Der Steuerberater kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn er dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann der Steuerberater ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.
Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.
Der Steuerberater kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6.
Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
Bei Steuererklärungen erhält der Kunde den erstellten Entwurf immer vor der Einreichung zur Kontrolle. Die Einreichung erfolgt erst nach seiner ausdrücklichen Freigabe der betreffenden Fassung. Die Beauftragung oder Bestätigung einer Checkliste ist noch keine Freigabe der später erstellten Steuererklärung. Allfällig zusätzlich erforderliche Vollmachten oder behördliche Bestätigungen bleiben vorbehalten.
3. Mitwirkung des Kunden
Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig dem Steuerberater zu übermitteln. Der Steuerberater darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
Eine umfassende Prüfung der überlassenen Unterlagen und Informationen auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit ist nur geschuldet, wenn sie besonders vereinbart wurde. Die Pflicht zur sorgfältigen fachlichen Bearbeitung des vereinbarten Auftrags, einschliesslich der Abklärung erkennbarer Unstimmigkeiten, bleibt unberührt.
4. Digitaler Informationsaustausch
Die Parteien können für die Abwicklung der Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
Der Steuerberater trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich seine Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Dem Steuerberater ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
Der Steuerberater kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Der Steuerberater stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.
Der Steuerberater kann für seine IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiter verrechnen.
Übermittelt der Steuerberater im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.
Bei all diesen Anwendungen steht der Steuerberater für eine sorgfältige Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Er kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
5. Schutz- und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch Steuerberater erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-How verbleiben bei demselben. Der Steuerberater räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-How ein.
Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Steuerberaters zulässig, oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.
Der Kunde darf die ihm vom Steuerberater überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
6. Verschwiegenheit
Der Steuerberater ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren.
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert den Steuerberater nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.
7. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
7.1 Umfang und Honorargrundlage werden vor Beginn der Bearbeitung individuell vereinbart. Die Vereinbarung kann im Bemerkungsfeld der Checkliste oder in nachvollziehbarer Korrespondenz dokumentiert werden. Ist die Preisgrundlage noch offen, wird sie vor Beginn der Bearbeitung geklärt.
7.2 Für private Steuererklärungen nach den auf der Website beschriebenen Tarifkategorien wird vor Beginn der Bearbeitung der Endpreis für den vereinbarten Umfang bestätigt. Dieser bestätigte Endpreis ist für diesen Umfang verbindlich; die veröffentlichten Preise ab dem jeweils genannten Betrag ersetzen die fallbezogene Preisabsprache nicht. Für Selbstständige, Firmen und gesonderte Beratungsaufträge gilt Ziffer 7.6.
7.3 Zum vereinbarten Steuererklärungsumfang gehören die üblichen Rückfragen zu einzelnen fehlenden Angaben, das Beantragen der Fristverlängerung und die Prüfung der definitiven Veranlagung. Bei Wohneigentum ist der Vergleich zwischen Pauschalabzug und effektiven Unterhaltskosten im Grundpreis enthalten.
7.4 Zusätzliche Arbeiten sowie Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Umfangs erfolgen nur nach vorgängiger Absprache und Vereinbarung über Umfang und Kosten. Das gilt auch für eine allenfalls umfangreiche zusätzliche Detailerfassung von Liegenschaftsunterhaltskosten. Soweit für die Zusatzarbeiten nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Ansatz CHF 150 pro Stunde. Ein zusätzlicher Aufwand berechtigt nicht von sich aus zu einer einseitigen Erhöhung des bestätigten Endpreises.
7.5 Allfällige Gebühren der Behörden sind separat. Einsprachen und umfangreiche zusätzliche Abklärungen mit den Steuerbehörden sind nicht im Grundumfang enthalten und bedürfen eines gesondert vereinbarten Auftrags und Honorars.
7.6 Für Selbstständige, Firmen sowie gesonderte Vorsorge-, Finanz- und andere Beratungsaufträge werden Leistungsumfang und Honorar individuell vor Beginn vereinbart. Bei ausdrücklich vereinbarter Abrechnung nach Aufwand werden der anwendbare Stundenansatz und eine allfällige Kostenschätzung vorgängig festgehalten. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete Kostenschätzung ist kein verbindlicher Endpreis. Eine absehbare Überschreitung der Schätzung wird vor dem entsprechenden Zusatzaufwand besprochen und vereinbart; sie erweitert den Auftrag nicht automatisch.
7.7 Der Steuerberater kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Er kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
7.8 Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig.
8. Zahlungsverzug
1. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, fallen nebst 5% Zins, folgende Mahnkosten an:
- 1. Mahnung: CHF 10.00
- 2. Mahnung: CHF 20.00
- 3. Mahnung: CHF 35.00
Werden die offenen Rechnungen immer noch nicht beglichen, wird gegen den Schuldner
die Betreibung eingeleitet. Daraus entstehen weitere Kosten zu Lasten des Schuldners.
Diese wären: Inkasso-Bearbeitungsgebühr mind. CHF 100.00 bis max. CHF 300.00. Die
amtlichen Gebühren des Betreibungsamtes und evtl. Anwalts- und Gerichtskosten.
9. Haftung
Der Steuerberater steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.
Der Steuerberater haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung seiner Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.
Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist der Steuerberater von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
10. Gewährleistung des Steuerberaters
Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch den Steuerberater. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 9.
11. Auflösung des Vertrages und deren Folgen
Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Wurde für den Auftrag ein Endpreis nach Ziffer 7.2 bestätigt, ist der Anteil dieses Endpreises geschuldet, der dem bis zur Vertragsbeendigung erreichten Arbeitsstand entspricht, zuzüglich der angefallenen Auslagen. Der Steuerberater legt den Arbeitsstand auf Verlangen nachvollziehbar dar. In den übrigen Fällen sind die erbrachten Leistungen auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der vereinbarten Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.
Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.
12. Unterlagen und Daten
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Steuerberater dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen des Steuerberaters sind kostenpflichtig. Der Steuerberater ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Der Steuerberater stellt sicher, dass er seine Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.
13. Allgemeines
Diese AGB können vom Steuerberater jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
Änderungen des individuell vereinbarten Leistungsumfangs oder Honorars richten sich nach Ziffer 7 und bedürfen einer Vereinbarung. Durch blosses Schweigen wird weder ein Zusatzauftrag noch eine Honorarerhöhung vereinbart.
Die individuelle Auftrags- und Honorarvereinbarung sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht.
Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz des Steuerberaters.
Erfüllungsort ist der Sitz des Steuerberaters.
Stand: 8. November 2026
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