Zuzug in die Schweiz
Du ziehst in die Schweiz oder überlegst es dir? Wir begleiten dich persönlich, von der Vorbereitung bis zum Ankommen.
Kurz gesagt
Wer in die Schweiz zieht, muss sich innert drei Monaten krankenversichern. Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung werden in der Regel an der Quelle besteuert. Norbert Teschner vom Steuerbüro in Niedergösgen ist selbst in die Schweiz eingewandert und begleitet dich bei Behördenabklärungen, Kontoeröffnung, Versicherungen, Steuern und organisatorischen Schritten. Anfragen erreichen uns zum Beispiel aus Deutschland, Dubai und Thailand.
Persönliche Begleitung beim Zuzug
Ich bin selbst in die Schweiz eingewandert und kenne die Fragen, die dabei entstehen. Ich unterstütze dich bei Behördenabklärungen, Kontoeröffnung, Versicherungen, Steuern und organisatorischen Schritten – von der Vorbereitung bis zum Ankommen. Gemeinsam klären wir, was du brauchst, und vereinbaren die passende Unterstützung.
Norbert Teschner
Dabei begleiten wir dich
- Behördenabklärungen: Wir klären mit dir die Fragen, die bei den Behörden anstehen.
- Kontoeröffnung: Wir unterstützen dich dabei, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen.
- Versicherungen: Was in der Schweiz Pflicht ist und was sinnvoll sein kann. Versicherungen im Überblick, das 3-Säulen-System
- Steuern: Fragen zur Quellensteuer, und ob eine Steuererklärung nötig ist.
- Organisatorische Schritte: Was vor und nach dem Umzug ansteht.
So läuft es ab
- Melde dich. Schreib uns oder ruf an, auch wenn du noch im Ausland lebst.
- Erstgespräch. In 30 kostenlosen Minuten per Telefon oder Video klären wir, was du brauchst.
- Umfang und Honorar. Beides vereinbaren wir individuell vor Beginn.
Über Bewilligungen, Konten und Versicherungsanträge entscheiden Behörden, Banken und Versicherer selbst. Eine spezialisierte Rechtsvertretung, etwa in einem Aufenthaltsverfahren, gehört nicht zur Begleitung.
Moving to Switzerland?
I moved to Switzerland myself and know the questions that come up. I support you with questions for the authorities, opening a bank account, insurance, tax and organisational steps, from preparation to arrival. Together we work out what you need and agree on the right support. Norbert Teschner
Scope and fee are agreed individually before we start. Authorities, banks and insurers make their own decisions, and specialised legal representation is not part of this support.
Our office is in Niedergösgen, between Olten and Aarau. The first conversation takes 30 minutes and is free of charge.
This website is in German, and this short summary is its only English page. Our tax return checklists are available in English as a short version and a detailed version.
To get in touch, call +41 78 408 62 45 or send us a message. Please note that the contact form is in German.
Häufige Fragen
Muss ich als Quellenbesteuerter eine Steuererklärung machen?
Das hängt von deiner Situation ab, die Einkommensgrenze allein entscheidet es nicht. Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gilt: Beträgt dein Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Steuerjahr mindestens CHF 120 000, wirst du ohne Antrag nachträglich ordentlich veranlagt. Ziehst du im Laufe des Jahres zu, wird der regelmässige Lohn dafür auf zwölf Monate umgerechnet. Boni und andere einmalige Zahlungen zählen ohne Umrechnung dazu. Bei Ehepaaren zählt jede Person einzeln. Auch unter dieser Grenze ist die Veranlagung Pflicht, wenn du weitere Einkünfte hast, die nicht der Quellensteuer unterliegen, etwa aus selbstständiger Tätigkeit, Alimenten oder Vermögenserträgen, oder wenn du nach kantonalem Recht steuerbares Vermögen hast. Ab welchem Betrag das gilt, kann je nach Kanton abweichen. Die Steuererklärung musst du dann bis zum 31. März des Folgejahres selbst verlangen. In den übrigen Fällen kannst du die Veranlagung bis zum selben Datum beantragen. Diese Frist lässt sich nicht verlängern, und der Antrag gilt bis zum Ende der Quellensteuerpflicht. Bei einem Wegzug ins Ausland endet die Frist früher.
Bis wann muss ich mich krankenversichern?
Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss sich innert drei Monaten versichern. Bei rechtzeitiger Anmeldung gilt der Schutz rückwirkend ab Beginn der Versicherungspflicht. Bei Verspätung gilt er erst ab dem Beitritt, und es kann ein Prämienzuschlag dazukommen. Für einzelne Gruppen gibt es Ausnahmen.
Sollen wir uns das bei dir anschauen?
Bei der Buchung wählst du Norbert oder Luigi. Für Versicherungsfragen wähle Norbert.
