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Steuer-Checkliste Jahresende 2026: Fristen und Tipps für SO und AG

Von Norbert Teschner, Steuerberater. Veröffentlicht am .

Kurz gesagt

Manche Abzüge gibt es nur, wenn das Geld bis am 31. Dezember geflossen ist. Prüfe vor dem Jahresende die Einzahlung in die Säule 3a, eine allfällige 3a-Nachzahlung für 2025 und einen Pensionskasseneinkauf. Die Fristen für die Steuererklärung unterscheiden sich zwischen Solothurn und Aargau.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Für deine Steuern ist das eine wichtige Zeit: Manche Abzüge gibt es nur, wenn das Geld bis am 31. Dezember geflossen ist. Und wer seine Unterlagen jetzt schon ordnet, hat im Frühling weniger Stress. Hier ist unsere Checkliste für Privatpersonen und Selbständige in den Kantonen Solothurn und Aargau.

1. Säule 3a bis 31. Dezember einzahlen

Damit dein 3a-Beitrag im Steuerjahr 2026 zählt, muss er laut BSV bis 31. Dezember 2026 auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Plane ein paar Tage Puffer ein, Überweisungen brauchen Zeit.

Die Maximalbeträge 2026:

  • mit Pensionskasse: 7'258 Franken
  • ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36'288 Franken

Ab 2027 steigen die Beträge auf 7'373 bzw. 36'864 Franken. Eine Lücke aus 2026 lässt sich später nur über eine separat beantragte Nachzahlung schliessen, mit eigenen Bedingungen (siehe Punkt 2).

2. Verpasstes 3a-Jahr 2025 nachholen

Neu kannst du eine Lücke aus dem Jahr 2025 nachzahlen, zum ersten Mal in diesem Jahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass du den vollen Beitrag 2026 bereits einbezahlt hast und in beiden Jahren AHV-pflichtiges Einkommen hattest. Die Nachzahlung braucht einen Antrag bei deinem Anbieter, kläre also früh ab, bis wann er ihn benötigt. Mehr dazu in unserem Beitrag zur 3a-Nachzahlung.

3. Pensionskasseneinkauf prüfen

Hast du eine Lücke in deiner Pensionskasse, kann ein Einkauf steuerlich interessant sein. Frag bei deiner Pensionskasse nach dem möglichen Einkaufsbetrag und dem Stichtag für die Zahlung. Wichtig: Nach einem Einkauf dürfen die daraus resultierenden Leistungen während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Planst du in den nächsten Jahren einen Kapitalbezug, etwa für die Pensionierung oder Wohneigentum, solltest du das unbedingt vorher abklären.

4. Liegenschaft: Unterhalt bewusst planen

Ab dem Steuerjahr 2029 fällt der Eigenmietwert weg, und damit auch der Abzug für Unterhaltskosten am selbstbewohnten Eigenheim. Bis und mit 2028 gilt das heutige Recht. Wenn du Renovationen planst, kann der Zeitpunkt eine Rolle spielen. Im Aargau gelten zudem seit der Neubewertung höhere Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte. Ein Rechtsgutachten hat bestätigt, dass diese nicht rückgängig gemacht werden.

5. Belege laufend sammeln

Das Steueramt Aargau empfiehlt, die Unterlagen schon während des Jahres zu sammeln. Dazu gehören unter anderem:

  • Lohnausweise bzw. Buchhaltung bei Selbständigen
  • Kontoauszüge und Belege zu Wertschriften
  • Schuldenverzeichnisse und Schuldzinsbescheinigungen
  • Belege zum Liegenschaftsunterhalt
  • Bescheinigungen zu 2. und 3. Säule
  • Weiterbildungskosten, Spendenbelege, Krankheitskosten, Kosten für Fremdbetreuung

Fristen für die Steuererklärung

Kanton Solothurn

Für die Steuererklärung 2025 galt: Einreichung bis 31. März 2026. Online liess sich die Frist kostenlos bis 31. Juli 2026 verlängern, gegen eine Gebühr von 30 Franken bis 30. November 2026. Wer die Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht, wird gemahnt; pro Mahnung verlangt der Kanton 60 Franken.

Achtung: Hast du für die Steuererklärung 2025 die kostenpflichtige Verlängerung bis 30. November 2026, läuft diese Frist in wenigen Wochen ab.

Kanton Aargau

Im Aargau ist die Steuererklärung bis 31. März einzureichen (Unselbständige, Rentnerinnen und Rentner) oder bis 30. Juni (Selbständige sowie Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften). Für die Steuererklärung 2025 gab es vor dem 30. Juni 2026 keine Mahnungen, ein Gesuch bis zu diesem Datum war deshalb nicht nötig. Brauchst du mehr Zeit, beantragst du die Verlängerung innerhalb der Einreichefrist online. Die erste Mahnung kostet 35 Franken, die zweite 50 Franken.

Und die Steuererklärung 2026?

Die Steuererklärung 2026 reichst du im Jahr 2027 ein. Die genauen Daten und Verlängerungsfristen publizieren die Kantone jeweils mit den Unterlagen Anfang Jahr. Bis dahin gilt: Rechne mit ähnlichen Fristen wie im Vorjahr und prüfe die Angaben auf deinem Steuererklärungsformular.

Fazit

Ein paar Handgriffe vor dem 31. Dezember können sich lohnen: 3a einzahlen, allenfalls 2025 nachholen, einen Pensionskasseneinkauf prüfen und die Belege ordnen. Was davon für dich Sinn macht, hängt von deiner Situation ab.

Möchtest du das Jahr steuerlich sauber abschliessen oder deine Steuererklärung 2026 abgeben? Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch bei ihrsteuerberater.ch.

Stand: 6. November 2026.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung.

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