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Individualbesteuerung ab 2032 und die Abstimmung vom 29. November

Von Norbert Teschner, Steuerberater. Veröffentlicht am .

Stand vor der Abstimmung vom 29. November 2026

Kurz gesagt

Die Individualbesteuerung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Bis und mit Steuerjahr 2031 werden Ehepaare wie bisher gemeinsam besteuert. Am 29. November 2026 stimmen wir über die Mitte-Initiative ab, die bei der direkten Bundessteuer die gemeinsame Besteuerung will.

Die «Heiratsstrafe» ist seit Jahrzehnten ein Dauerthema. Im März 2026 hat das Stimmvolk entschieden: Künftig sollen alle Personen einzeln besteuert werden, egal ob verheiratet oder nicht. Doch die Geschichte ist noch nicht ganz fertig erzählt. Am 29. November 2026 kommt eine Volksinitiative an die Urne, die bei der Bundessteuer einen anderen Weg will. Hier der Überblick.

Was im März entschieden wurde

Am 8. März 2026 haben die Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen, mit 54,26 Prozent Ja (vorläufiges amtliches Endresultat). Interessant für unsere Region: Solothurn sagte mit 53,62 Prozent Ja, der Aargau lehnte knapp mit 49,12 Prozent Ja ab.

Das Gesetz bedeutet im Kern:

  • Jede Person füllt eine eigene Steuererklärung aus, auch Ehepaare und eingetragene Partner.
  • Einkommen und Vermögen werden nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugeteilt, also wem was gehört bzw. wer was verdient.
  • Für alle gilt derselbe Tarif. Der Verheiratetentarif und ehebezogene Abzüge wie der Zweiverdienerabzug fallen weg.
  • Bei der direkten Bundessteuer steigt der Kinderabzug von 6'800 auf 12'000 Franken pro Kind.
  • Die Kantone müssen die Individualbesteuerung ebenfalls einführen. Tarife und Abzüge legen sie aber weiterhin selbst fest.

Ab wann gilt das?

Am 19. August 2026 hat der Bundesrat entschieden: Die Individualbesteuerung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das ist der späteste Termin, den das Gesetz erlaubt. Damit erhalten die Kantone die längstmögliche Zeit für die Umsetzung. Sie müssen ihre Steuergesetze anpassen, teils sind auch kantonale Volksabstimmungen nötig.

Für dich heisst das: Bis und mit Steuerjahr 2031 werden Ehepaare wie bisher gemeinsam besteuert. Wie hoch die kantonalen Tarife und Abzüge in Solothurn und im Aargau ab 2032 sein werden, ist noch offen.

Die Abstimmung vom 29. November 2026

Die Mitte-Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» will die Heiratsstrafe ebenfalls beseitigen, aber mit gemeinsamer Besteuerung. Sie verlangt, dass bei der direkten Bundessteuer:

  • die Einkommen eines Ehepaars zusammengerechnet werden und
  • Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Das Parlament hätte drei Jahre Zeit für ein Ausführungsgesetz, zum Beispiel mit einem Splitting-Modell. Tritt bis 2030 kein Gesetz in Kraft, müsste der Bundesrat eine sogenannte alternative Steuerberechnung einführen: Die Steuer wird zweimal berechnet, gemeinsam und wie bei Unverheirateten, und das Ehepaar bezahlt den tieferen Betrag.

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein.

Was passiert bei Ja, was bei Nein?

Bei einem Nein bleibt es beim beschlossenen Fahrplan: Bis 2031 gemeinsame Besteuerung, ab 2032 Individualbesteuerung bei Bund, Kantonen und Gemeinden.

Bei einem Ja wird es komplizierter. Die Initiative betrifft nur die direkte Bundessteuer. Das Gesetz über die Individualbesteuerung bleibt laut Bund grundsätzlich gültig, und die Kantone müssten es ab 2032 weiterhin umsetzen, solange das Parlament das Gesetz nicht ändert. Ohne Anpassung könnten also zwei Systeme nebeneinander bestehen: gemeinsame Besteuerung beim Bund, Einzelbesteuerung bei Kanton und Gemeinde. Wie das Parlament reagieren würde, ist offen.

Was du jetzt tun kannst

Für die Steuererklärungen der nächsten Jahre ändert sich vorerst nichts. Trotzdem lohnt es sich, ein paar Dinge im Blick zu behalten:

  1. Vermögen sauber zuordnen: Mit der Individualbesteuerung zählt, wem was gehört. Klare Verhältnisse bei Konten, Wertschriften und Liegenschaften erleichtern später den Übergang.
  2. Langfristige Entscheide prüfen: Grössere Schritte wie ein Liegenschaftskauf (Stichwort Eigenmietwert ab 2029), ein Pensionskasseneinkauf oder eine Pensumsänderung sollten auch mit Blick auf 2032 angeschaut werden.
  3. Unverheiratete Paare: Auch ihr seid betroffen, je nach Ausgang der Abstimmung und der späteren Tarife. Pauschale Prognosen sind heute nicht seriös möglich.

Fazit

Die Individualbesteuerung ist beschlossen und kommt 2032. Am 29. November entscheidet sich, ob bei der Bundessteuer ein anderer Weg dazukommt. Bis die Kantone ihre Tarife festlegen, bleibt vieles offen. Wir halten dich auf dem Laufenden.

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Stand: 6. November 2026. Der Beitrag gibt den Stand vor der Abstimmung vom 29. November 2026 wieder.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung.

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